Politische Parteien Mitglied im Deutschen Fundraisingverband?

Die Fachgruppe Politik und Gesellschaft hat die Frage diskutiert, ob politische Parteien als Organisation Mitglied des Deutschen Fundraising Verbandes werden können sollten oder nicht.

Die Anwesenden haben einmütig folgende Position hierzu formuliert:

  1. Ein genereller Ausschluss politischer Parteien von einer Organisationsmitgliedschaft im DFRV ist eine unbegründete Diskriminierung und abzulehnen.
  2. Das Ob einer Organisationsmitgliedschaft ist auch keine ethische Frage, mit der sich der Ethikausschuss des DFRV befassen müsste.
  3. Es muss also grundsätzlich politischen Parteien wie allen anderen Fundraising praktizierenden gemeinnützigen Organisationen und Institutionen eine Organisationsmitgliedschaft im DFRV möglich sein.
  4. Die Problematik verfassungsfeindlicher oder anderweitig extremer Organisationsziele, die nicht mit den ethischen Standards, Zwecken und Grundsätzen des DFRV vereinbar sind, ist keine spezifische Parteienproblematik. Sie besteht gleichermaßen bei (gemeinnützigen) Vereinen, Stiftungen und anderen Institutionen sowie bei natürlichen Personen. In all diesen Fällen kann der DFRV bisher schon und soll auch von seinem Recht Gebrauch machen, solchen Organisationen oder Personen die Mitgliedschaft zu verwehren bzw. sie ggf. wieder auszuschließen.

Die Fachgruppenleitung hat diese Stellungnahme an den Vorstand des DFRV übermittelt und ihn dazu aufgefordert, sie bei künftigen Beratungen zu berücksichtigen.

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Wer schreibt hier?

Susanne Thoma und Dieter Schöffmann berichten von den Aktivitäten der Fachgruppe Politik und Gesellschaft des Deutschen Fundraisingverbandes sowie über die Themen und Veranstaltungen im Bereich Fundraising und Politik.